Version 6.00 – Rev. 2840101 vom 11.01.2017
Allgemein
Umsetzung der GoBD Richtlinien
Die Richtlinien der GoBD, die unter dem etwas sperrigen Namen der ‚Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen
in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff‘ vom Bundesfinanzministerium definiert werden, müssen ab 1.1.2017 eingehalten werden.
Dadurch entfällt beispielsweise die Möglichkeit bereits erstellte und dem Kunden zugestellte Rechnungsdokumente und Abschlagrechnungen nachträglich zu ändern.
Dies ist nun ohne Protokollierung nicht mehr zulässig. Wir sind angehalten jegliche manuelle Änderung zu protokollieren und diese Protokolle auf Verlangen bei einer Außenprüfung den Steuerprüfern zugänglich zu machen.
Quelle: Bundesfinanzministerium
- Mit dem Update auf die Revision 101 im Januar erfüllen KuTex-Nutzer Ihre Pflicht diesen Auflagen nachzukommen.
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- Unter Stammdaten -> Mandanten [Registerkarte Adressen] können Sie jetzt eine abweichende Lageranschrift für das Bestellwesen angeben.